Zusammen mit meinen Kolleg*innen des Grünen AK Verkehr der Landtagsfraktion habe ich vor einigen Wochen einen Antrag an die Landesregierung gestellt. Darin baten wir die Landesregierung einige Fragen zur Konzeption und Planung von Radschnellwegen im Land zu beantworten.
Dieser Bitte ist das Verkehrsministerium vor einigen Tagen nachgekommen und hat geantwortet. Auch der SWR berichtete darüber. Hier geht es zur SWR-Meldung.
Unsere Fragen vom 24.11.2016 und die Antworten des Verkehrsministers nachzulesen unter Landtag Drucksache-Nr. 16/1062.
Antrag
der Abg. Hermann Katzenstein u. a. GRÜNE
Radschnellwege für das Fahrradland Baden-Württemberg
Der Landtag wolle beschließen,
die Landesregierung zu ersuchen
zu berichten,
1. welche Merkmale Radschnellwege im Vergleich zu herkömmlichen Radwegen kennzeichnen;
Radschnellverbindungen sollen mit durchgängigen, direkten und störungsfreien Führungen die Nutzung des Fahrrads über größere Entfernungen fördern.
Typische Merkmale sind gerade, umwege- und steigungsarme Linienführungen, auf größere Radverkehrsmengen ausgelegte Breiten, eine hohe Oberflächenqualität sowie Kreuzungsführungen mit geringen Zeitverlusten beispielweise durch Unter- oder Überführungen oder Priorisierung des Radverkehrs.
Es gibt bundesweit allgemeine Standards für Radschnellverbindungen. Spezielle Standards für das Land Baden-Württemberg befinden sich in der Erarbeitung.
2. wie sie Radschnellwege bewertet und welche Rolle Radschnellwege im Rahmen der Radstrategie des Landes spielen;
Die Landesregierung sieht Radschnellverbindungen als geeignetes Instrument, um entlang wichtiger Achsen des Alltags- und Pendlerverkehrs die Nutzung des Fahrrads über größere Entfernungen zu fördern. Gemäß Koalitionsvertrag will die Landesregierung Konzeption und Umsetzung von Radschnellwegen daher unterstützen. Dabei ist zu beachten, dass Radschnellverbindungen wegen der höheren baulichen Anforderungen eher eine längere Planungszeit benötigen als andere Radverkehrsanlagen.
In der RadSTRATEGIE Baden-Württemberg ist das Thema Radschnellverbindungen als wichtiger Baustein zur zukünftigen Ausrichtung der Radverkehrsinfrastruktur verankert. Bis zum Jahr 2025 sollen zehn Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg realisiert werden. Dazu sollen bis zu zehn geeignete Relationen identifiziert, Machbarkeitsstudien durchgeführt und geeignete Qualitätsstandards sowie Musterlösungen für Radschnellverbindungen in Baden-Württemberg definiert werden. Bei einem positiven Ergebnis der Machbarkeitsuntersuchung soll geprüft werden, ob der Bau der Radschnellverbindung gefördert werden kann.
3. welche Radschnellwege in Baden-Württemberg aktuell in Planung sind;
In Baden-Württemberg werden mit Förderung des Landes Vorrangrouten für den Radverkehr realisiert.
Die Metropolregion Rhein-Neckar führt aktuell eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung Heidelberg – Mannheim – Ludwigshafen durch. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat eine Potenzialanalyse für Radschnellverbindungen in der Region durchführen lassen. Dabei wurden sechs geeignete Verbindungen identifiziert.
Darüber hinaus bestehen weitere lokale und regionale Überlegungen und Initiativen für Radschnellverbindungen mit geringem Konkretisierungsstand. Dem Verkehrsministerium sind insbesondere Überlegungen zu Verbindungen zwischen Plochingen – Esslingen – Stuttgart sowie (Herrenberg) – Böblingen – Stuttgart und Verbindungen im Landkreis Ludwigsburg sowie in Friedrichshafen bekannt.
Konkrete Planungen für Radschnellverbindungen seitens des Landes gibt es bisher nicht. Umfang und Geschwindigkeit der Planung und Umsetzung sind abhängig von den verfügbaren personellen Kapazitäten in den Regierungspräsidien und im Verkehrsministerium sowie den finanziellen Randbedingungen.
4. wo sie im Bestands- und im Zielnetz der Radwege im Land und darüber hinaus weitere Potenziale für Radschnellwege sieht;
Das Verkehrsministerium führt aktuell eine Potenzialanalyse zu Radschnellverbindungen durch. Dabei werden die Potenziale fundiert bewertet und eine erste Kostenschätzung durchgeführt. Potentiale sind dabei vorrangig dort zu sehen, wo es erhebliche Pendlerströme zwischen Stadt und Umland gibt.
5. in wessen Baulast Radschnellwege in der Regel anzusiedeln sind;
Für Radschnellverbindungen gibt es bislang keine abweichende Regelung zur Baulastträgerschaft. Es gelten die Regelungen der Straßengesetze auf Bundes- und Landesebene. In der Regel werden nach derzeitiger Rechtslage unterschiedliche Baulastträger für die Umsetzung verantwortlich sein.
6. welche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten von Seiten des Landes für die Anlage von Radschnellwegen vorhanden bzw. geplant sind;
7. welche weiteren Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten es nach ihrer Kenntnis für die Anlage von Radschnellwegen gibt bzw. geplant sind;
Radschnellverbindungen sind nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) und gemäß der Verwaltungsvorschrift zum LGVFG (VwV-LGVFG) förderfähig. Auch im Rahmen des Radwegebaus an Bundes- und Landesstraßen können grundsätzlich Radschnellverbindungen finanziert werden. Aufgrund der Kosten in Höhe von ca. 500.000 bis über eine Mio. Euro/Kilometer können Radschnellverbindungen im Rahmen dieser Finanzierungsinstrumente nur in sehr beschränktem Umfang realisiert werden.
Im Entwurf des Staatshaushaltsplans Baden-Württemberg 2017 wurde ein gesonderter Titel für Radschnellverbindungen eingerichtet und mit 3,0 Mio. Euro ausgestattet. Radschnellverbindungen wurden erstmals im neuen Bundesverkehrswegeplan verankert. Nach Kenntnis des Verkehrsministeriums plant auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, einen eigenen Haushaltsansatz für Zuwendungen zu Radschnellverbindungen ab 2017 einzurichten.
8. welche weiteren Maßnahmen sie unternimmt, um die Akzeptanz und Anlage von Radschnellwegen im Land zu fördern.
Machbarkeitsstudien zu Radschnellverbindungen sollen vom Verkehrsministerium gefördert werden. Zur landesweiten Identifikation von Bedarfen, zur Steigerung der Akzeptanz, zur Festlegung von Qualitätsstandards sowie zur Ermittlung von Finanzbedarfen wird aktuell eine Potentialanalyse durchgeführt. Im Rahmen des Projekts „Nachhaltig mobil: Wissenstransfer von der Forschung in die Praxis“ fördert das Verkehrsministerium das Projekt „Radschnellwege Baden-Württemberg“ des VCD Baden-Württemberg e.V.. Dabei soll eine landesweite Online-Informationsplattform zu Radschnellverbindungen entstehen und die Akteure in Baden-Württemberg miteinander vernetzt und der Inforations- und Erfahrungsaustausch gefördert werden.
24.11.2016
Katzenstein, Raufelder, Renkonen, Marwein, Hentschel, Niemann, Lede Abal GRÜNE
Begründung
Die Regierungskoalition aus Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU hat sich im Koalitionsvertrag die Fortsetzung der erfolgreichen Förderung des Radverkehrs im Alltags- und Freizeitverkehr zum Ziel gesetzt. Baden-Württemberg soll noch fahrradfreundlicher werden.
Hierfür sollen Konzeption und Umsetzung von Radschnellwegen unterstützt werden, die insbesondere für Alltagsradler wie Berufspendler den Umstieg vom Auto auf das Fahrrad erleichtern würden und auch für Studenten und Schüler eine sichere und schnelle Verbindung zu ihren Ausbildungsstandorten bieten könnten.