Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum – Antragsstellung bis zum 20. Oktober 2017 möglich

Die Stärken des Ländlichen Raums auszubauen und ihn zukunftsfähig zu gestalten, ist Aufgabe und Ziel verschiedener Förderprogramme – wie dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR).

Aktuell hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg das Jahresprogramm 2018 ausgeschrieben. Anträge für die Aufnahme in das ELR-Programm können noch bis zum 20. Oktober 2017 über die Städte und Gemeinden beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis und beim Regierungspräsidium Karlsruhe eingereicht werden. Im Antrag müssen die strukturelle Ausgangslage, die Entwicklungsziele, der Maßnahmenplan mit Einzelprojekten und das Umsetzungs- und Finanzierungskonzept dargestellt sein. Es könne Projekte von Unternehmen, Kommunen, Vereine sowie von Privatpersonen mit den Schwerpunkten „Wohnen“, „Grundversorgung“, „Arbeiten“ und „Gemeinschaftseinrichtungen“ gefördert werden.

Das Jahresprogramm 2018 konzentriert sich dabei noch stärker als bisher auf die Innenentwicklung, die Belebung der Ortskerne sowie auf die Förderung wohnraumbezogener Projekte. Dabei können unter anderem wohnraumbezogene Projekte mit innovativen Holz- und Glasbaulösungen eine Förderung erhalten. Zudem werden Projekte im Förderschwerpunkt „Grundversorgung“ prioritär berücksichtigt.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen oder zum Verfahren gibt es bei den jeweiligen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises, unter www.rp.baden-wuerttemberg.de oder bei Barbara Schäuble, Stabsstelle Wirtschaftsförderung im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, E-Mail: barbara.schaeuble@rhein-neckar-kreis.de, Telefon 06221 522-2501.

(Pressemitteilung des Landratsamtes Rhein-Neckar-Kreis vom 08.08.2017)