Gericht stoppt Abschiebung eines Familienvaters sowie eines psychisch Kranken
Im Zusammenhang der jüngsten Sammelabschiebung von abgelehnten Asylbewerbern nach Afghanistan wurden wieder zwei Fälle aus Baden-Württemberg bekannt, die durch Eilentscheidungen von Gerichten kurzfristig gestoppt wurden.
In einem Fall handelte es sich um einen Familienvater mit minderjährigen Kindern, eines davon sogar schwerstbehindert. Im zweiten Fall um einen psychisch kranken Mann, der bereits im Januar nach Kabul ausgeflogen wurde, aufgrund seines Gesundheitszustandes aber postwendend wieder nach Deutschland gebracht wurde.
„Ich bin besorgt darüber, dass innerhalb von wenigen Monaten so häufig Fehler und Pannen bei Asylentscheidungen entstanden sind“, sagt der grüne Landtagsabgeordnete Hermino Katzenstein. Schon bei der vorhergehenden Abschiebung im Dezember sei eine Auswahlentscheidung des zuständigen Regierungspräsidiums Karlsruhe durch ein Gericht gestoppt worden. Es handelte sich um einen zum christlichen Glauben konvertierten Afghanen.
„Abschiebungsentscheidungen des baden-württembergischen Innenministeriums mit seinen nachgeordneten Behörden wurden also wiederholt nicht gerichtsfest getroffen“, stellt Katzenstein fest. In einem Brief an Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl fordert der Abgeordnete Aufklärung darüber, wie es in den erwähnten Fällen zu den Pannen kommen konnte und fragt, was der Minister unternehmen wolle, um solche Fehler bei Abschiebungen zukünftig zu vermeiden. „Es liegt in Ihrer Verantwortung als Innenminister für eine sorgfältige Einzelfallprüfung zu sorgen“, so Katzenstein.
Erst recht, da die Lage in dem Land von verschiedenen Seiten als nicht sicher eingestuft wird. Der Abgeordnete beruft sich unter anderem auf die Einschätzung des UNHCR, wonach die Einteilung in sichere und unsichere Gebiete nicht sinnvoll sei, da sich die Sicherheitslage ständig ändere. Auch die Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes seien bekannt: „Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt“, denn „Landesweit kann es zu Attentaten, Überfällen, Entführungen und andere Gewaltverbrechen kommen.“
Katzenstein nennt den Fall eines 23-Jährigen, der Anfang Februar bei einem Selbstmordanschlag vor dem obersten Gericht in Kabul verletzt wurde. Knapp zwei Wochen zuvor sei der junge Mann im Rahmen einer Sammelabschiebung nach Kabul geflogen worden.
„Ich unterstütze ausdrücklich die Initiative von Ministerpräsident Winfried Kretschmann, der sich gegenüber der Bundesregierung für eine sofortige Neubewertung der Sicherheitslage in Afghanistan einsetzt“, erklärt Katzenstein gegenüber Strobl und bittet ihn, „sich ebenfalls für diese Neubewertung einzusetzen und bis dahin eine Aussetzung der Abschiebungen nach Afghanistan ernsthaft in Erwägung zu ziehen“.