Rede zur von der AFD eingebrachten Aktuellen Debatte

„Grüne Angstmacherei: Unwissenschaftliche Grenzwerte und regelwidrig aufgestellte Messstationen“

Sehr geehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ja nicht in Baden-Württemberg aufgewachsen, sondern in Münster. Dennoch kam ich als Kind wiederholt mit der schwäbischen Kultur in Berührung. Wir sind früher mehrfach in den Urlaub nach  ERPFINGEN  gefahren.
Auf der Sonnenmatte haben wir nicht nur rund ums Lagerfeuer die „Schwäb‘sche Eisenbahn“ aufleben lassen, sondern Flora, Fauna und vor allem die gute Luft genossen.

Es war eine weise Entscheidung meiner Eltern, mit uns dorthin zu fahren. Denn der SWR hat jüngst in einer
aufwändigen, angstmachenden Studie, für die sicherlich Unsummen an GEZ-Mitteln regelwidrig verbraten wurden,
streng unwissenschaftlich nachgewiesen:

Neben einzelnen Flecken im Südschwarzwald gibt es am Sportplatz in Erpfingen die sauberste Luft im ganzen Land!  Dort wäre also der optimale Standort für eine Luftmessstation. Wir bekämen fabelhafte Werte, Baden-Württemberg wäre wieder spitze!

[kurze Pause]

Glaubt hier irgendjemand im Saal, dass dreckige Luft sauberer wird, wenn die Messungen woanders gemacht werden? Glaubt hier irgendjemand im Saal, dass dreckige Luft sauberer wird, wenn die Grenzwerte angehoben werden?

Ihre Logik ist doch völlig absurd!

Die Messergebnisse sind Ihnen zu hoch, die passen Ihnen nicht in den Kram bzw. in ihr Weltbild, also wollen sie Folgendes dagegen tun: Zum einen sollen die Messegräte da aufgestellt werden, wo mit niedrigen Werten zu rechnen ist. Zum anderen behaupten sie einfach mal, die Grenzwerte seien zu hoch.

Und als nächstes schlagen Sie noch vor, dass wir Maultaschen-Messgeräte einsetzen. Die Messtechnik wird dabei einfach in einer luftdichten Hülle versteckt und das nennen Sie dann noch Herrmans-Bescheißerle.

(Mann-Mann-Mann!  –  Herr schmeiß‘ Hirn vom Himmel.)

—-

Also – zu den Fakten:

Die EU hat in einem langen, demokratischen Verfahren beschlossen, dass die Luftqualität in ganz Europa nach einheitlichen Kriterien zu überwachen ist. Das Ziel lässt sich zusammenfassen:

Grenzenlos gleich gute Luft zum Schutz der Gesundheit aller! Gesetzliche Grundlage hierfür ist die EU-Luftqualitätsrichtlinie. Und die Umsetzung in bundesdeutsches Recht ist mit der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, der BImSchV eins zu eins erfolgt.

Und in Folge sind die Behörden der Länder – bei uns die LUBW – für die Überwachung der Luftqualität zuständig.
Aber natürlich gemäß dieser Vorgaben! Daran muss sich das Land halten! Da können Sie oder ein Ministerpräsident eines Nord-Westlichen Bundeslandes sich noch so viel beschweren oder so tun, als hätte das höchste deutsche Verwaltungsgericht unlängst nur einen Diskussionsbeitrag geliefert.

Die BImschV und damit die EU gibt den Länder vor, wie und wo zu messen ist. Und welche Grenzwerte einzuhalten sind! Und das Grundprinzip ist, die Einhaltung der Grenzwerte überall sicherzustellen!

Die Messstationen sind deshalb so aufzustellen, dass sie die höchsten Konzentrationen erfassen, denen die Bevölkerung ausgesetzt ist. Die höchsten! Und nicht irgendwelche.

Für Schadstoffe – wie z.B. Stickstoffdioxid – die überwiegend aus dem Verkehr stammen, wird diese Vorgabe mit Messstationen an viel befahrenen Straßen in Städten (so genannten verkehrsnahen Messstationen) erfüllt.

Hinzu kommen – was manche auf den ersten Blick verwundert – Messungen an Stellen, an denen keine hohe Belastung zu erwarten ist. Also an Stellen, bei denen keine bekannte Emissionsquelle in der Nähe ist.

Das sind die städtischen und die ländlichen Hintergrundmessungen, die werden gebraucht, um die Belastung der Bevölkerung im Allgemeinen zu erfassen. Und um die Zusammenhänge mit Klima und Umwelt besser zu verstehen.

Insbesondere für die Beobachtung der schleichenden Veränderungen der Konzentrationen von Spurenstoffen, sind präzise Langzeitbeobachtungen nötig.

Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg ca. 70 Messstellen. Nun gab es ja noch Messungen des KIT am Neckartor. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Für zwei Tage.

Solche zusätzlichen Messungen durch Institute oder andere wie den SWR oder die DUH erfüllen nicht die Standards, die die BImschV vorgibt.

Aber dennoch können sie hilfreich sein!

Manche dieser Messungen liefern punktuell sehr hohe Werte.  Sie geben uns bzw. der LUBW also einen Hinweis. Einen Hinweis, wo es sinnvoll sein dürfte, mit der gebotenen Sorgfalt und dem vorgegebenen Chemilumineszenz-Verfahren nach DIN 14211 nachzumessen. Um dann ggf. in der Folge auch zu agieren, um die Belastung mit Luftschadstoffen zu reduzieren.

[DIN EN 14211:2012-11  Außenluft – Messverfahren zur Bestimmung der Konzentration von Stickstoffdioxid und Stickstoffmonoxid mit Chemilumineszenz; Deutsche Fassung EN 14211:2012  Download der DIN 200 €

Messprinzip: Luftstrom aufnehmen, vorhandenes NO2 zu NO reduzieren (WIE? Wie wird genaue Menge messen?!?, NO reagiert mit Ozon (O3) zu NO2, dieses ist angeregt, Elektronen geben Energie beim Übergang in den Ruhezustand in Form von Licht ab, dieses wird mit Photomultipliern detektiert.]   

[Messungen Unterschied Arbeitsplatz – Außenluft ]

Der EU-Grenzwert  für den Jahresmittelwert für die Stickstoffdioxidkonzentration in der Außenluft beträgt 40 µg/m³ – der Arbeitsplatzgrenzwert ist mit 950 µg/m³ etwa 20 Mal höher.

Dieses Verhältnis ist durchaus üblich!

Z.B. bei ionisierender Strahlung beträgt der Grenzwert für die Bevölkerung 1 Millisievert und für beruflich strahlenexponierte Personen 20 mSv/ Kalenderjahr. Ein Arbeitsplatzgrenzwert ist ein Wert für die zeitlich begrenzte Belastung Arbeitender. Er gilt für gesunde, nicht-schwangere erwachsene Arbeitende an acht Stunden täglich und für maximal 40 Stunden in der Woche. Diejenigen, die berufsbedingt Schadstoffen ausgesetzt sind, erhalten zusätzlich eine arbeitsmedizinische Betreuung. Sie befinden sich somit unter einer deutlich strengeren medizinischen Beobachtung als die Allgemeinbevölkerung.

Durch Stickstoffdioxid in der Außenluft können auch empfindliche Personen rund um die Uhr betroffen sein, wenngleich die Konzentration je nach Aufenthaltsort schwanken kann. Gerade empfindliche Personen wie Kinder, Schwangere, alte Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen wie Asthma reagieren zum Teil wesentlich sensibler auf Umwelteinflüsse.

Deswegen ist es völlig richtig, dass bei der allgemeinen Bevölkerung strengere Werte gelten!

Eines dürfen wir nicht vergessen: Wir haben im Land seit 2010 bereits enorme Erfolge bei der Luftreinhaltung zu verzeichnen. Die Feinstaubbelastungen sind deutlich gesunken, manche Städte haben gar keine Probleme mehr. Sie sind deutlich gesunken dank der Umweltzonen – die ja nichts anderes als Fahrbeschränkungen für bestimmte, für besonders „dreckige“ Fahrzeuge sind.

Auch die Stickoxid-Belastungen sind gesunken, aber noch nicht genug.
Sie sind vielerorts immer noch zu hoch. Deswegen brauchen wir dringend und schnell wirksame Maßnahmen, die wir bei der Fortschreibung der Luftreinhaltepläne im Land beraten und beschließen werden. Und wir brauchen dringend die Blaue Plakette als geeignetes Instrument um relativ saubere Fahrzeuge von solchen zu unterscheiden, die inakzeptabel viele Schadstoffe ausstoßen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Schadstoffgrenzwerte sind nicht neu und sie sind auch keine grüne Erfindung zur Gängelung von Autofahrerinnen und Autofahrern. Sie dienen dem Gesundheitsschutz der Menschen. Und so sehen auch es die Gerichte! Leider ist es uns noch nicht gelungen, an allen Stellen im Land im Land alle Schadstoffgrenzwerte einzuhalten.

Jetzt aber – da tatsächlich und bald ernsthafte und spürbare Maßnahmen drohen – einfach mal an den Grenzwerten oder den Messpunkten drehen zu wollen, das ist Pippi Langstrumpf-Politik, das ist „Ich mach‘ mir die Welt, wie sie mir gefällt“-Politik. Ich würde ja mich freuen, wenn Sie konstruktive Beiträge für einen wirksamen Gesundheitsschutz und eine erfolgreiche Luftreinhaltung leisen würden.

Denn Polemik und Halbwahrheiten sind nicht hilfreich und zeigen nur Ihre Verantwortungslosigkeit.

Vielen Dank!