Das Land Baden-Württemberg wird für mindestens drei Radschnellverbindungen die Baulastträgerschaft, also die gesamte Verantwortung für ihre Realisierung übernehmen. Das war und ist ein Quantensprung für die Radverkehrsförderung im Land. Denn so wird gewährleistet, dass diese insbesondere für die Radpendlerinnen und  Radpendler so wichtige Infrastrukturprojekte aus einer Hand und damit kontinuierlich (zeitlich, technisch und in der Ausführung) umgesetzt werden.

Zum Sachstand der drei Pilotprojekte Drucksache 16 / 9603